Allgemeine Geschäftsbedingungen der BENTO Performance GmbH 

 

§ 1 - Geltung der Bedingungen 

 

(1.) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden 

Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn 

sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende 

allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht 

Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der BENTO Performance GmbH

ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

 

(2.) Alle Vereinbarungen, die zwischen der BENTO Performance GmbH und dem Besteller getroffen 

werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten. 

 

 

§ 2 - Vertragsschluss 

 

(1.) Erst eine vom Kunden unterschriebene Bestellung gilt als bindendes Angebot, so dass die 

Darstellung des Sortiments durch uns noch kein bindendes Vertragsangebot darstellt. 

 

(2.) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer 

Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware 

zuzusenden bzw. die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem 

Vorbehalt der tatsächlichen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur 

für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines 

konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die 

Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich 

zurückerstattet, sämtliche Angebote der BENTO Performance GmbH sind freibleibend und unverbindlich. 

 

(3.) Verträge über unseren Online-Shop unter der Internet-Adresse shop.bento-performance.de kommen wie 

folgt zustande: 

 

Um Artikel aus dem Warensortiment des Online-Shops kaufen zu können, ist zunächst eine 

Registrierung unter der Funktion Registrieren erforderlich. 

 

Nach erfolgreichem Login können Sie aus dem Warensortiment Produkte auswählen und diese über 

den Button „in den Warenkorb legen“ in einen sogenannten Warenkorb legen und sammeln. Im 

Warenkorb können Sie die Liefermenge der gewünschten Ware auswählen und Waren hinzufügen 

oder entfernen. Über den Button „bestellen“ geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im 

Warenkorb befindlichen Waren zu den dort aufgeführten Konditionen ab. Vor dem Abschicken der 

Bestellung können Sie die Daten jederzeit einsehen, ändern und löschen. 

 

Sämtlichen Bestellvorgängen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, welche 

Vertragsbestandteil werden. Unsere AGB können Sie jederzeit über die Internet-Adresse 

www.bento-performance.de/agb.pdf abrufen, ausdrucken und auf Ihrem Rechner speichern. 

 

Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung an Sie oder mit der 

Lieferung der bestellten Ware zustande. 

 

(4.) Die Berater / Verkäufer der BENTO Performance GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Abreden 

zu treffen, die über den Inhalt der schriftlichen Aufzeichnung hinausgehen. 

(5.) Druck- und Schreibfehler sind für die BENTO Performance GmbH nicht verbindlich. 

 

(6.) Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

 

 

§ 3 - Preise, Preisänderungen 

 

(1.) Die ausgewiesenen Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie 

verstehen sich ab Lager Bochum, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. 

 

(2.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichen Lieferdatum 

mehr als 6 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. 

 

 

§ 4 - Lieferung 

 

(1.) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Der Versand 

erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden 

vorliegt, bestimmen wir die Art des Versandes. 

 

(2.) Alle von der BENTO Performance GmbH genannten Termine und Fristen sind Ca.-Angaben, soweit 

nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des 

Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen. 

 

(3.) Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus 

Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise 

behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder 

Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die BENTO Performance GmbH

nicht zu vertreten hat und die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich 

erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der 

Behinderung. In diesem Fall werden unsere Kunden unverzüglich benachrichtigt. 

 

(4.) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, sind wir 

wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der 

Kunde ist im Fall der länger als 3 monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von 

mindestens 2 Wochen ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

 

(5.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die BENTO Performance GmbH berechtigt, den ihr 

entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall 

geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der 

gelieferten Ware auf den Kunden über. 

 

 

§ 5 - Kündigungsrechte 

 

Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des 

vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so ist die BENTO Performance GmbH berechtigt, den Vertrag aus 

wichtigem Grunde zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. 

Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung 

liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus 

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechsel ergibt, dass der 

Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 

 

§ 6 - Haftung 

 

Außerhalb unserer gesetzlichen Gewährleistungshaftung haftet die BENTO Performance GmbH nur bei 

Vorsatz, grober und einfacher Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher 

Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit 

- auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Jede weitergehende 

Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der BENTO Performance

ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe 

und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter. Die vorstehenden 

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen von 

verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten 

Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 

 

 

§ 7 - Eigentumsvorbehalt 

 

(1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns, der BENTO Performance GmbH, aus jedem 

Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den 

gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 

 

(2.) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der 

Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere 

Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem 

Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür 

der Kunde. 

 

(3.) Bei Verarbeitung und Einbau der gelieferten Sachen erwirbt die BENTO Performance - 

solange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist - Miteigentum an dem hergestellten Werk in 

Höhe des Wertes des Produktes bzw. der Leistung. 

 

 

§ 8 - Zahlung 

 

(1.) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar oder zur 

Scheckentgegennahme nur gegen Vorlage einer entsprechenden Empfangsvollmacht berechtigt. Im 

Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns 

angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. 

 

(2.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme 

erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind 

sofort fällig. 

 

(3.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die BENTO Performance GmbH berechtigt, 

Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen gültigen Basiszins einzufordern. 

 

(4.) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf 

dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung 

informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst 

auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 

(5.) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten von uns 

anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch wegen 

Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 

 

(6.) Rechnungen sind zahlbar laut der Zahlungsbedingungen, die auf dem Auftragsformular 

- Auftragsbestätigung - ersichtlich sind. 

 

§ 9 - Schadensersatz 

 

 

(1.) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße 

Beschaffenheit der Lieferung zu überprüfen. 

 

(2.) Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme der gelieferten Ware sofort 

gegenüber der BENTO Performance GmbH schriftlich anzuzeigen. 

 

(3.) Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, 

spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Annahme der gelieferten Ware schriftlich gegenüber der 

BENTO Performance anzuzeigen. 

 

(4.) Wird die Abnahme der Waren vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann die BENTO Performance

vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem 

Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende 

Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt. 

 

 

§ 10 - Gerichtsstand, anwendbares Recht 

 

(1.) Gerichtsstand ist ausschließlich Bochum. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsschluss 

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das 

Ausland verlegt. Weiterhin gilt diese Regelung, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des 

Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

 

(2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist 

ausgeschlossen. 

 

 

§ 11 - Salvatorische Klausel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder 

undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon 

die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der 

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare 

Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die 

Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die 

vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft 

erweist. 

 

Bochum, August 2013

 

BENTO Performance GmbH 

Unterstr.91 

44892 Bochum 

Geschäftsführer: Benjamin Pipev, Sebastian Lewicki